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Gewässerordnung

1. Ohe

Erlaubtes Angelgerät: 3 Handangeln

Die Ohe ist ganzjährig und ganztags von den Uferseiten der Gemarkungen Lorup, Breddenberg und Hilkenbrook freigegeben.

2. Teich im Loruper Brink

Erlaubtes Angelgerät: 1 Handangel

Dieses Gewässer ist nur zu bestimmten Veranstaltungen geöffnet. Die Termine stehen im Veranstaltungskalender und auf der Homepage unter Termine.

Am Teich im Loruper Brink ist das Anfüttern von Fischen nicht erlaubt. Es darf zu keinem Zeitpunkt Futter eingebracht werden. Geschleppte Köder müssen mit einer Pose sichtbar sein.

3. See an der Gehlenberger Str.

Erlaubtes Angelgerät: 2 Handangeln oder 1 Spinnrute

Dieses Gewässer ist nur zu bestimmten Zeiten geöffnet. Die Zeiträume stehen im Veranstaltungskalender und auf der Homepage unter Termine.

Das Angeln in der Laichzone ist nicht gestattet.

4. Allgemeine Hinweise

Das Stellen von Setzangeln bzw. Setzleinen ist grundsätzlich an allen Vereinsgewässern verboten. Grillen und Zelten ist ebenfalls untersagt.

Gefangene Fische dürfen nicht lebendig mitgenommen werden, sondern sind sofort ordnungsgemäß zu töten. Untermaßige Fische sind vorsichtig vom Haken zu lösen und wieder ins Gewässer zurückzusetzen.

Schonmaße: Aal 45 cm, Karpfen 40 cm, Forelle 25 cm, Hecht 50 cm, Zander 40 cm, Schleie 30 cm, Stör 100 cm, Graser 60 cm, Quappe 40 cm, Döbel 25 cm.

Die gesetzlichen Schonzeiten sind zu beachten (vgl. Nds. FischG). Hecht und Zander dürfen vom 01.01. bis zum 30.04. eines jeden Jahres nicht beangelt werden.

Pro Angeltag dürfen insgesamt 2 Fische gefangen werden. Hierzu zählen Karpfen, Schleie, Forelle, Hecht und Zander.

Angelplätze sind sauber zu halten. Vorhandener Abfall ist sofort, d.h. vor Beginn des Angelns, einzusammeln und nach dem Angeln einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Die Fischereiaufsicht ist verpflichtet bei Verstößen die Angelerlaubnis einzuziehen.

© 2023 SAV-Lorup